
Juris utriusque doctor (lat.), "Doktor beider Rechte", d. h. des Kaiser- wie des Papstrechts, des römischen und des kanonischen Rechts (vgl. Doktor, S. 29). An den protestantischen Universitäten ist diese Bezeichnung beibehalten, indem man als zweites Recht neben dem bürgerlichen, staatlichen, das Kirchenrecht auffaßte. Auch heute noc...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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